Bodenkundliche Baubegleitung (Seminar | Ostfildern)

Der Schutz von Böden bei Baumaßnahmen gewinnt in der Planung, Genehmigung und Bauausführung immer mehr an Bedeutung. Es gilt, vermeidbaren Beeinträchtigungen vorzubeugen und eingetretene Schäden zu beseitigen. Diese Anforderung des Bodenschutzrechts spiegelt sich in zahlreichen Arbeitshilfen der Bundesländer und im Normungswesen wieder. Vorhabenträger, Behörden und Baufirmen müssen sich diesen neuen Anforderungen stellen. Das Seminar geht auf die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Bodenschutzes ein. Weiterhin werden die Aufgaben einer Bodenkundlichen Baubegleitung definiert.

Ziel der Weiterbildung

Die Teilnehmer lernen in diesem Seminar, wie sie 
– Planungen rechtssicher unter Beachtung des Bodenschutzes gestalten 
– Nebenbestimmungen der Genehmigungen zum Bodenschutz beachten 
– Bauausschreibungen, Ausführungsplanung und Bautechnik an die Anforderungen des Bodenschutzes anpassen 
– Baubehinderungen und Nachtragsmanagement vermeiden 

Anhand von Praxisbeispielen werden mögliche Beeinträchtigungen von Böden im Bauablauf und mögliche Vermeidungsmaßnahmen aufgezeigt. Die Bedeutung der Genehmigung und Bauausschreibung wird thematisiert. 
Das eintägige Seminar vermittelt einen wertvollen Einblick in die Aufgaben und Methoden der Bodenkundlichen Baubegleitung. 
Es ist als Einstieg zu verstehen und qualifiziert alleine nicht, anspruchsvolle Bodenschutzkonzepte im Sinne der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ erstellen zu können. Interessierte, die in diesem Bereich eigenständig agieren wollen, können sich an den Anforderungen nach DIN 19639 oder am Merkblatt Band 2 „Bodenkundliche Baubegleitung BBB – Leitfaden für die Praxis“ vom Bundesverband Boden e. V. orientieren. 

DIN 19639 führt dazu im Anhang C wie folgt aus: Notwendige Fachkenntnisse für den baubegleitenden Bodenschutz 
Folgende Fachkenntnisse sind in der Regel erforderlich, die durch Abschluss einschlägiger Studiengänge oder Fortbildungen oder durch geeignete Referenzen zu belegen sind: 
a) theoretisches bodenkundliches Wissen (Bodenansprache nach DIN 4220, Bodenphysik, -mechanik und -chemie) 
b) praktische Erfahrungen in der Feldbodenkunde und in der Bewertung von Böden unter dem Aspekt Bodenschutz 
c) technisches und planerisches Fachwissen über Bauprozesse und deren Wirkung auf Böden 
d) landwirtschaftliches bzw. forstwirtschaftliches Wissen (Landtechnik, Bewirtschaftungsverfahren usw.) soweit vorhabenbezogen notwendig
e) hydrologisches Wissen und Wasserrecht soweit vorhabenbezogen notwendig 
f) Kenntnisse des Bodenschutzrechtes 
g) Kenntnisse der einschlägigen Normen und Regelwerke 
h)Erfahrungen im Projektmanagement 
i) Kommunikationssicherheit und Erfahrungen im Konfliktmanagement 
j) Kenntnisse im Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Vergabeverfahren.

Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 8 Unterrichtseinheiten) anerkannt.

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung anerkannt.

Das Seminar ist im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW mit 8 Fortbildungspunkten für die Fachrichtungen Architektur/Innenarchitektur/Landschaftsarchitektur/Stadtplanung anerkannt.

Eventdatum: Donnerstag, 12. Dezember 2024 09:00 – 16:30

Eventort: Ostfildern

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

TAE – Technische Akademie Esslingen e.V.
An der Akademie 5
73760 Ostfildern
Telefon: +49 (711) 34008-0
Telefax: +49 (711) 34008-27
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