Der Haushaltsplan ist ein Abbild der kommunalen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde. Er ist das politische Buch des Gemeinderates in dem die gewünschten Projekte veranschlagt und der Nachweis über die nachhaltige Haushaltswirtschaft erbracht wird. Demzufolge ist er ein wichtiges Element der strategischen Steuerung des kommunalen Gremiums.
Der kommunale Haushaltsplan – Teilzeitseminar
Durch ist Umstellung der Haushaltswirtschaft kommt dem Haushaltsplan eine große Bedeutung zu. Er beinhaltet nicht nur das reine Zahlenwerk mit den Haushaltsansätzen, sondern soll auch über die strategischen Leitlinien informieren.
Am ersten Tag des Seminars werde die theoretischen Grundlagen zur Aufstellung eines Haushaltsplans vermittelt. Beginnend mit der Haushaltssatzung, die die juristische Grundlage der gesamten Haushaltswirtschaft darstellt, über den Haushaltsplan bis zum Berichtswesen wird der Weg des Planverfahrens aufgezeigt. Dabei werden die haushaltsrechtlichen Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushalt mit den Begriffen Ertrag, Aufwand, Einzahlung, Auszahlung und Verpflichtungsermächtigung erläutert. Hierbei sollen die Teilnehmer die Möglichkeit haben, ihre individuellen Fälle vorzutragen, damit im Rahmen der Schulung diskutiert und gelöst werden können.
Die theoretischen Grundlagen werden dann am zweiten Tag mit einer Aufgabe zur Aufstellung des Haushaltsplans weiter vertieft. Hier werden vorformulierte Fälle gelöst und im Haushaltsplan veranschlagt. Die Teilnehmer haben dann wieder die Gelegenheit eigene Problemstellungen der Kommunen vorzutragen, deren Veranschlagung im Haushaltsplan ebenfalls diskutiert und gelöst wird.
Das erwartet Sie
Gesetzliche Grundlagen der Haushaltsplanung
Die Haushaltssatzung
[*]Darstellungselemente der Haushaltssatzung
[*]Anzeigepflicht und genehmigungspflichtige Teil
[*]Interpretation von Kennzahlen in der Haushaltssatzung
[*]Das Erlassverfahren der Haushaltssatzung
Der Haushaltsplan
[*]Die Gesamthaushalte und deren Botschaft
[*]Der Unterschied und Interpretation zwischen der Erfolgssicht und der Liquiditätssicht
[*]Der Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit
Der kommunale Haushaltsausgleich
[*]Die Berechnung des Haushaltsausgleichs
[*]Bedeutung und Interpretation dieser erfolgsorientierten Kennzahl
Die Bildung und Bedeutung von Teilhaushalten
[*]Optimale Anzahl von Teilhaushalten für die Kommune
[*]Aufbau und Beschreibung von Teilhaushalten
[*]Die strategischen und operativen Elemente in den Schlüsselpositionen
Die Entwicklung von Budgets und Auswirkung auf die Arbeit des Gemeinderates
[*]Sinnvoller Aufbau von Budgets
[*]Darstellung von Budgets im Haushaltsplan bzw. Budgetverordnung
[*]Bedeutung für Verwaltungsführung, Budgetverantwortliche und Mitarbeitende
Der Aufbau des Berichtwesens
[*]Bestimmung des Berichtsrhythmus (unterjährig)
[*]Die unterschiedlichen Berichtsarten
[*]Die Konsequenzen des Berichtswesens für die kommunalpolitische Arbeit
Die Bewirtschaftung in der haushaltslosen Zeit (Interimszeit)
Die Planbilanz
Aufstellung eines Haushaltsplans nach dem NKHR an einem Fallbeispiel
Eventdatum: 10.07.24 – 12.07.24
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
Kehler Akademie e.V.
Kinzigallee 1
77694 Kehl
Telefon: +49 (7851) 6209578
https://www.kehler-akademie.de
Weiterführende Links
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet